NEUE FÖRDERUNG FÜR WÄRMEPUMPEN

AB Juli 2021 GELTEN NEUE FÖRDERRICHTLINIEN FÜR DEN EINBAU VON WÄRMEPUMPEN.

Die wichtigste Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit Wirkung zum 01.07.2021 wurde die bereits seit 01.01.2021 bestehende Förderung planmäßig weiter angepasst und damit vervollständigt. Für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neubau und im Bestand gilt nun ebenfalls die KfW-Effizienzhausförderung. Die Förderung gibt es als Tilgungszuschuss im Rahmen eines Kredites sowie als Zuschuss zur direkten Auszahlung.

Effiziente Häuser zu bauen war noch nie so attraktiv wie heute.
In Verbindung mit der attraktiven BEG-Förderung und dem Einsatz einer Wärmepumpe können Bauherren ohne größere Mehrkosten die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Effizienz ihres Hauses deutlich unterschreiten. Sie erfüllen damit besonders preiswert die Qualität, die in den kommenden Jahren ohnehin als Baustandard zu erwarten ist. Wert und Nachhaltigkeit des Gebäudes sind so langfristig gesichert. Weiterhin können sie mit einer Wärmepumpe die Umwelt entlasten, langfristig Heizkosten sparen und darüber hinaus höchsten Wohnkomfort genießen.

Wärmepumpe im Bestand

a) Einzelförderung
Mit den attraktiven Förderkonditionen der BEG möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Dazu gibt es – sogar bei bereits bestehender Austauschpflicht – Fördersätze von 35 % der Installationskosten für den Austausch einer bestehenden Heizung, bzw. 45 % bei Austausch einer Ölheizung. Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation und Inbetriebnahme. Weiterhin können sogenannte Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden. Dies sind zum Beispiel Kosten für die Entsorgung des alten Öltanks oder auch der Austausch von Heizkörpern. Wird die Sanierungsmaßnahme durch einen Energieberater geplant und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, kann sich der Fördersatz um 5 % erhöhen.

b) KfW-Effizienzhausförderung
Seit dem 01. Juli 2021 gilt die Effizienzhausförderung der BEG mit unterschiedlichen Fördersätzen, abhängig vom ausgeführten Standard. Ein Effizienzhaus 100 EE wird zum Beispiel mit bis zu 48.750 €, ein Effizienzhaus 40 EE mit bis zu 75.000 € (32,5 bzw. 50 % von max. 150.000 €) gefördert. Auszahlung als direkter Investitionszuschuss oder im Rahmen eines attraktiven Kredits.

Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards. Die Energie liefert häufig eine Luft/Wasser-Wärmepumpe des Typs F2120. Sie kann über ihren Verdichter unabhängig von der Außentemperatur eine Heizungsvorlauftemperatur oberhalb von 60 °C erzeugen. Damit können auch höhere Systemtemperaturen in Bestandsgebäuden mit Heizkörpern erreicht werden.

KLIMAPAKET 2020:
NEUE FÖRDERUNG FÜR WÄRMEPUMPEN


Der CO2 Ausstoß unserer Gebäude ist in den kommenden Jahren zum Schutz des Klimas deutlich zu senken. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Klimapaket beschlossen in dem die dazu erforderlichen Maßnahmen auch für andere Bereiche wie z.B. Verkehr oder Landwirtschaft festgelegt sind.

Der Einsatz von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung reduziert den Schadstoffausstoß gegenüber fossilen Brennstoffen erheblich und erhält deshalb ab dem 02. Januar 2020 eine besonders attraktive Fördermöglichkeit in Höhe von 35% der Installationskosten.

Wird eine bestehende Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht erhöht sich der Fördersatz auf 45% der Installationskosten.

Ab dem 02.01.2020 können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen von verbesserten Förderkonditionen profitieren, wenn sie in ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. (Zitat: BAFA)

Das neue Marktanreizprogramm für effiziente Wärmepumpen bietet einen Förderbetrag in Höhe von 35% der Brutto-Installationskosten (inkl. MwSt.) sowohl im Neubau als auch für den Austausch bereits bestehender Heizungen.

Wird eine vorhandene Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Förderbetrag um 10% auf 45%.

Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch der Installationspreis. Dazu gehören neben den Installations- und Inbetriebnahmekosten auch die Kosten von sogenannten Umfeldmaßnahmen. Dies sind z.B. Kosten für eine Erdsonde oder für die Entsorgung ihres alten Öltanks. Auch der Austausch von Heizkörpern und Flächenheizungen wird berücksichtigt.

Wärmepumpe im Neubau

Effizienzhausförderung
Seit dem 01. Juli 2021 hat die KfW-Bank ihre Förderlandschaft auf das BEG umgestellt. Die bekannten Effizienzhausklassen wurden um die sogenannten EE-Pakete erweitert. Das Kürzel EE steht dabei für Erneuerbare Energien. In diesen Fällen und auch beim EH 40 Plus muss der Wärmebedarf zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Der mögliche Kreditrahmen erhöht sich bei EE-Häusern mit Wärmepumpen von 120.000 € auf 150.000 €. Zusätzlich dazu wird der Zuschuss je Erhöhung der Effizienzklasse um jeweils 2,5 % aufgestockt.

Bei voller Ausschöpfung des KfW-Kredites erhöht sich so der Zuschuss gegenüber einem reinem Effizienzhaus um 8.250 € bei einem Effizienzhaus 55 EE und bei einem EH 40 EE um 9.750 €. Der Gesamtzuschuss für ein Effizienzhaus 55 EE beträgt bis zu 26.250 €, für ein EH 40 EE gibt es bis zu 33.750 € und für ein EH 40 Plus bis zu 37.500 €. Die Auszahlung erfolgt als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss für einen attraktiven Kredit.

Energieeffizienzexperte

Die Umsetzung des Effizienzhauses muss durch einen Energieeffizienzexperten begleitet werden. Dies sichert eine korrekte Ausführung und wird in vielen Fällen mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert.